Die Firma Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin entwickelte bereits 1932 zusammen mit den Feuerwehr- und Polizeidienststellen ein Horn, das als Sondersignal für bevorrechtigte Wegbenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde (Gesetzgeber: „Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne“). Bis zum 2. Weltkrieg war jedes Sondersignal an deutschen Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen tatsächlich ein MARTIN-HORN®.
Die geschützte Wortmarke MARTIN-HORN® bezeichnet eine akustische Signalanlage, die ein- oder mehrtönige Signale erklingen lässt. Das echte MARTIN-HORN® erkennt man an den durchdringenden, trompetenartigen Tönen.
Typisch für das MARTIN-HORN® 2298 GM sind die 4 Membran-Schallbecher mit tremolierender Abstimmung für zusätzlichen Warneffekt. Sonderausführungen mit anderen Abstimmungen und Rythmus sind möglich.
Ausstattung
- 4 Membran-Schallbecher
- gestimmt a‘a‘ / d‘‘d‘‘ (435 + 450/580 + 600Hz)
- 1 Elektro-Gebläse mit 12 oder 24 V DC
- mit Befestigungsfuß
- selbsttätigem Ventil- und Schaltmechanismus
- Entstörkondensator
Zusätzliche Daten
- Zusätzlicher Warneffekt durch tremolierende Abstimmung
- Stromaufnahme ca. 240 W
- Lautstärke: 125 dB(A)
- in 1 m Abstand,
- DIN 14610 EG
- DIN B 03
- ECE E1 10R-047016