Kategorie: Einsatzleitwagen (ELW) - Kommandowagen (KdoW)

Ein Einsatzleitwagen (kurz: ELW) ist in Deutschland ein Einsatzfahrzeug, das der Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr, des THW, der Polizei oder anderer Hilfskräfte dient. Dementsprechend verfügen die meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben über Einsatzleitwagen.

 

Entsprechend der Norm und den entsprechenden Dienstvorschriften wird ein Einsatzleitwagen standardmäßig mit einem sogenannten Zugtrupp besetzt, der dem Einsatzleiter bei der Abwicklung eines Einsatzes hilft. Dieser Trupp setzt sich aus einem Fahrer, einem Funker, einem Gruppenführer zur besonderen Verfügung und dem Zugführer bzw. Einsatzleiter selbst zusammen. Vielerorts ist man jedoch, zumindest beim normalen Einsatzaufkommen, dazu übergegangen, einen Einsatzleitwagen lediglich mit Fahrer und Einsatzleiter zu besetzen. Insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren werden anstelle von genormten Einsatzleitfahrzeugen oftmals Mannschaftstransport- oder Mehrzweckfahrzeuge mit spezieller Zusatzausrüstung zur Ausübung der Einsatzleitung verwendet.

Für die Verwendung in Deutschland sind die heutigen Typen seit dem Jahr 1999 genormt (DIN 14507-2 bis DIN 14507-5). Zuvor waren der Zuschnitt und die Aufgaben dieser Fahrzeuge sehr unterschiedlich.

 

Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses Fahrzeug sollte als selbstständiger und einzelner Leitwagen nur zur Koordination kleiner Einsätze genutzt werden. De facto wird es aber empirisch hauptsächlich von Führungskräften größerer Feuerwehren oder Einheiten verwendet.

Da es sich hierbei in der Regel um einen Pkw bzw. einen Kombi handelt, erreicht ein Kommandowagen deutlich höhere Geschwindigkeiten als herkömmliche Einsatzfahrzeuge auf Lkw-Basis. Dies ermöglicht einem Einsatzleiter bereits an der Einsatzstelle einzutreffen und diese zu erkunden, bevor weitere Kräfte eintreffen und instruiert werden müssen. Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus existiert kein einheitlicher Funkrufname für dieses Fahrzeug. Seine Sonderbeladung besteht in der Regel aus Atemschutzgeräten, Funkgeräten, Handscheinwerfern, Führungsmaterialien und Winkerkellen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt laut Norm 3,5 Tonnen (mindestens aber 1,7 Tonnen).

 

Der in der DIN 14507 Teil 2 genormte Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) ist das Standard-Führungsfahrzeug vieler Feuerwehren. Bei Einsätzen bis zu mittlerem Umfang kann er eine Einsatzleitung beherbergen und unterstützen. Viele Berufsfeuerwehren und zahlreiche Freiwillige Feuerwehren haben den Einsatzleitwagen 1 in ihrer Alarm- und Ausrückeordnung als Führungsfahrzeug eines Löschzugs vorgesehen.

In der Regel dienen Kleinbusse oder Kleintransporter als Fahrgestell für diese Fahrzeuge, da diese deutlich mehr Arbeits- und Sitzfläche ermöglichen als Pkw. In seinem Inneren befinden sich dann in der Regel Sitzbänke mit einem Tisch sowie mehrere Funkgeräte. Die Sonderbeladung dieses Fahrzeugs variiert stark mit den örtlichen Gegebenheiten. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt laut Norm 4 Tonnen. Diese werden i. d. R. auch als MTW-EL bezeichnet.

 

Der in der DIN 14507 Teil 3 genormte Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) ist zur Koordination mittlerer und größerer Einsätze der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ausgerichtet. Er kann eine ganze Führungsgruppe bei ihrer Arbeit unterstützen, was etwa beim Einsatz eines Verbandes oder mehrerer taktischer Einheiten in einem größeren Einsatzgebiet oder aber auch bei der Koordination verschiedener Hilfsorganisationen bei einem einzigen Einsatz nötig wird. Je nach Ausstattung können manche Einsatzleitwagen 2 eine Leitstelle bei einem Ausfall provisorisch ersetzen.